Verwendung von Kryptowährungen zugunsten krimineller Aktivitäten
Nach offizieller Anfrage durch den Stuttgarter AfD-Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Lothar Maier im Parlament, musste die Bundesregierung einräumen, dass die diversen Kryptowährungen grundsätzlich Geldwäsche ermöglichen.
Dabei können nicht nur die inzwischen allseits bekannten Bitcoins, sondern ebenfalls andere Kryptowährungen dazu dienen illegale Geschäfte über das Internet zu betreiben. Ob Drogengelder oder Betrugsgeschäfte, die Kryptowährungen ermöglichen gemäß Aussagen der Regierung sowohl Geldwäsche als auch die problemlose Zuführung schmutziger Gelder in den traditionellen Wirtschaftskreislauf.
Denn während Bitcoins und Co. als rechtliche Währungen nicht geschützt sind, werden sie als Zahlungsmittel weder von Regierung noch Zentralbank oder anderen Institutionen überwacht. Kriminelle können sich genau diese Tatsache zu nutzen machen und illegale Einnahmen mithilfe der verschiedenen Kryptowährungen waschen.
Darüber hinaus wird ebenfalls angenommen, dass Kryptowährungen vermehrt im Bereich des Online Glücksspiels Verwendung finden, um Geldwäsche zu betreiben. Sowohl im Bereich Glücksspiel als auch Rauschgifthandel liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben entsprechende Informationen vor, die diese Annahmen bestätigen.
Maier übt unterdessen vehement Kritik am Mangel geeigneter Gegenmaßnahmen und unterstreicht seine Befürchtungen hinsichtlich bestehender Bitcoin-Geschäfte weiter.